1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der extainia UG (haftungsbeschänkt), vertreten durch den Geschäftsführer Christos Papaioannou, Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Anbieter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinsam auch „Parteien“). Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bereitstellung der Software auf seine AGB verweist und der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.5. Die Leistungen des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer gem. der Ziffern 1.3.und 1.4. dieser AGB. Der Anbieter kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde dem Anbieter seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
2.1. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzte Bereitstellung der Software „ErgoTrack“ (nachfolgend „Software“) in digitaler Form im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters.
2.2. Sofern die Software auch über mobile Anwendungen (nachfolgend „Apps“) bereitgestellt wird, gelten für die Nutzung der Apps ggf. abweichende Bedingungen des jeweiligen App-Store-Betreibers, auf die der Kunde ggf. im Rahmen des Bestellprozesses des jeweiligen App-Stores hingewiesen wird. Soweit die Bedingungen des App-Store-Betreibers von diesen AGB abweichen, sind die Bedingungen des App-Store-Betreibers vorrangig.
2.3. Die Software dient im Bereich der Film- und Medienproduktion ausschließlich als Übersichts- und Berechnungsunterstützung von Arbeitszeiten. Sie ersetzt keine Lohnbuchhaltungssoftware und dient nicht der Abwicklung der Lohnabrechnung.
2.4. Der Anbieter bietet keine Beratungs-, zusätzliche Einweisungs- oder Schulungs- oder sonstige Unterstützungsleistungen (insbesondere Customizing, nachfolgend „Unterstützungsleistungen“) zu der von ihm angebotenen Software an. Der Inhalt etwaiger Unterstützungsleistungen wird gesondert zwischen den Parteien vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Unterstützungsleistungen nicht Gegenstand des Vertrages.
2.5. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters nichts anderes ergibt, schuldet der Anbieter keinen Support, der über die vertragliche Instandhaltungspflicht der Software hinausgeht.
2.6. In der Software können Verknüpfungen zu Diensten von Drittanbietern enthalten sein. Diese AGB gelten nicht für solche Dienste, die nicht vom Anbieter, sondern von einem Drittanbieter erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Dienste unentgeltlich erbracht werden und/oder wenn für deren Nutzung eine Registrierung beim Anbieter erforderlich ist. Für diese Dienste gelten ausschließlich die vom Drittanbieter verwendeten Bedingungen bzw. die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugriff auf diese Dienste.
3.1. Der Anbieter ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der Software für die vertraglich vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzer über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Die Software verbleibt auf den Server des Anbieters.
3.2. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website abrufbar unter dem Link https://ergotrack.de näher beschrieben. Der Anbieter schuldet lediglich die Bereitstellung der Software mit den in der Leistungsbeschreibung näher definierten Funktionalitäten. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Server des Anbieters.
3.3. Die Software wird vom Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Der Kunde erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Version. Der Kunde hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.
3.4. Der Anbieter stellt dem Kunden ferner eine Bedienungsanleitung in elektronischer Form auf dessen Website unter […] zur Verfügung.
3.5. Der Anbieter schuldet weder eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden noch die Weiterentwicklung der Software.
3.6. Der Anbieter stellt dem Kunden zur Dateiablage und für die Nutzung der Software einen Speicherplatz auf seinen Servern bereit.
3.7. Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der vom Kunden in der Software gespeicherten Daten. Der Anbieter übernimmt jedoch keine weitergehende Verwahrungs- oder Obhutspflicht für die vom Kunden eingestellten Inhalte, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten eigene Sicherungskopien der von ihm eingestellten Inhalte anzufertigen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
3.8. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit herausverlangt werden.
4.1. Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
4.2. Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
4.3. Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
5.1. Die Präsentation und Bewerbung der auf der Website des Anbieters beschriebenen Software stellen ein verbindliches Angebot seitens des Anbieters zum Abschluss eines Vertrages dar.
5.2. Der Kunde kann die auswählte Software des Anbieters zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons und mit Absenden seiner Bestellung das rechtsverbindliche Angebot des Anbieters annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
5.3. Der Anbieter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Anbieter erfolgt nicht.
5.4. Der Anbieter kann den Vertragstext einschließlich der AGB ferner über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.
5.5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
5.6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Bestellungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
5.7. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Bereitstellung der Software erforderlich sind. Sofern sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Anbieters auf der Website abrufbar unter dem Link https://ergotrack.de nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an der Software das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht ein, die Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks selbst oder durch einen registrierten Mitarbeiter zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Software ist nicht gestattet.
Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte und Informationen, die ihm im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten vom Kunden für den Dienst zur Verfügung gestellt werden und deren Verarbeitung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ist, zu nutzen. Der Kunde räumt dem Anbieter unentgeltlich, nicht ausschließlich und auf die Dauer des Vertrages beschränkt die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur dauerhaften Vorhaltung und Speicherung, das Recht zur Vervielfältigung sowie das Bearbeitungsrecht ein und sichert zu, zu dieser Nutzungsrechtseinräumung berechtigt zu sein.
8.1. Der Anbieter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Anbieter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.
8.2. Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Unternehmenswebseite des Anbieters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Kunden erfolgen. Der Kunde räumt dem Anbieter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
Die Software des Anbieters wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Kunden vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hostingausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet, etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen.
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, einen „Administrator“ als zentralen Ansprechpartner zur Verarbeitung der für die Registrierung erforderlichen Zugangsdaten zu ernennen. Der Administrator hat die Aufgabe, die zwischen den Parteien vertraglich vereinbarte Anzahl an Benutzerkonten für die jeweiligen Mitarbeiter des Kunden mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen einzurichten und für die Registrierung ein initiales Einmal-Passwort zu generieren. Für jeden Mitarbeiter des Kunden darf in der jeweiligen Funktion nur ein Benutzerkonto eingerichtet werden.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass jeder registrierte Mitarbeiter nach der erstmaligen Anmeldung das von dem Administrator generierte Einmal-Passwort durch ein individuelles und sicheres Passwort ersetzen. Die Berechtigung zur Nutzung der Software gilt nur für den jeweiligen Mitarbeiter persönlich und ist nicht auf andere Mitarbeiter übertragbar. Der Kunde stellt sicher, dass seine registrierten Mitarbeiter die Software ausschließlich im Rahmen der ihnen zugewiesenen Berechtigungen und unter Beachtung der sich aus dieser Ziffer 10. ergebenden Pflichten nutzen.
10.3. Der Kunde ist für die Einbindung der Software in seinen Betriebsablauf sowie für die Einhaltung seiner arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten allein verantwortlich.
10.4. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.
10.5. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde stellt sicher, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Unbefugte Zugriffe Dritter sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
10.6. Der Kunde darf auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten ablegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
10.7. Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
10.8. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
10.9. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
10.10. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Anbieters mitzuteilen.
10.11. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegten Daten nicht gefährden.
10.12. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Enginereeing zu erlangen. „Reverse Enginereeing“ sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen. Die Berechtigungen zum Reverse Engineering nach § 69d Abs. 3 und § 69e UrhG bleiben hiervon unberührt.
10.13. Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o.ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Anbieters oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Anbieters abgelegter Daten, so kann der Anbieter diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Anbieter auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Anbieter wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
11.1. Sofern sich aus dem Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters. Die angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Kunden zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet.
11.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Anbieters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
11.4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Anbieter erforderlich.
11.5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
11.6. Der Kunde kann den Rechnungsbetrag mit der Zahlungsart „Rechnung“ bezahlen. Der Rechnungsbetrag wird fällig, nachdem die Software bereit- und in Rechnung gestellt wurde. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Anbieters maßgebend. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach Ablauf von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung und nach vorheriger Androhung in Textform (z.B. per E-Mail) den Zugang zu der Software ganz oder teilweise zu sperren. Die Androhung der Sperre erfolgt mindestens zwei (2) Werktage vor deren Umsetzung. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand vollständig ausgeglichen ist.
12.1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
12.2. Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
12.3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
12.4. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters.
12.5. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
13.1. Hinsichtlich der von dem Anbieter erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt
13.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
13.3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
13.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch den Anbieter, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Anbieter gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
15.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss und wird befristet für die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.
15.2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist.
15.3. Kunden haben die Möglichkeit, die Software zunächst unentgeltlich für einen Zeitraum von einer (1) Woche zu testen (nachfolgend „Testzeitraum“). Der Leistungsumfang der Software ist während des Testzeitraums beschränkt. Der Testzeitraum endet automatisch, ohne dass eine Kündigung durch den Kunden erforderlich ist. Die von dem Kunden im Rahmen des Testzeitraums in die Software eingegebenen Benutzerdaten werden im Falle der Vertragsverlängerung und entgeltlichen Bereitstellung der Software nicht automatisch übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, die eingegebenen Benutzerdaten vor Ablauf des Testzeitraums eigenständig zu sichern, da nach Ablauf des Testzeitraums kein Zugriff mehr auf diese Daten besteht. Für während des Testzeitraums auftretende Mängel haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.
15.4. Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.
15.5. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch den Anbieter schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.
15.6. Der Anbieter ist verpflichtet, sämtliche Daten des Kunden für mindestens 30 Kalendertage nach Vertragsbeendigung in einem gängigen, dauerhaft lesbaren und revisionssicheren Format zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter ist berechtigt, eine Kopie derjenigen Daten zu speichern und für eigene Zwecke zu nutzen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung mittelbar oder gemeinsam mit dem Kunden generiert wurden und sich nur mittelbar auf den Kunden beziehen. Nach Ablauf der Vorhaltungsfrist sind die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Daten steht dem Anbieter nicht zu.
Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten, so gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen zum Anbieterwechsel:
16.1.1. „Datenverarbeitungsdienst“ im Sinne dieser AGB ist eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen flächendeckenden und auf Abruf verfügbaren Netzzugang zu einem gemeinsam genutzten Pool konfigurierbarer, skalierbarer und elastischer Rechenressourcen zentralisierter, verteilter oder hochgradig verteilter Art ermöglicht, die mit minimalem Verwaltungsaufwand oder minimaler Interaktion des Anbieters rasch bereitgestellt und freigegeben werden können.
16.1.2. „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB sind Elemente in digitaler Form – einschließlich Anwendungen –, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat, unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit dem Datenverarbeitungsdienst, den er wechseln möchte.
16.1.3. „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB sind IKT-Infrastruktur und Rechenressourcen, die im Eigentum des Kunden stehen oder vom Kunden gemietet oder geleast werden und die sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und von ihm oder einem Dritten betrieben wird bzw. werden.
16.1.4. „Wechsel“ im Sinne dieser AGB ist ein Prozess, an dem der Anbieter, der Kunde und gegebenenfalls ein übernehmender Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten beteiligt sind und bei dem der Kunde von der Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes des Anbieters zur Nutzung eines anderen Datenverarbeitungsdienstes der gleichen Dienstart oder eines anderen Dienstes, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder der einem einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten angeboten wird, auch durch Extraktion, Umwandlung und Hochladen der Daten, wechselt.
16.1.5. „Exportierbare Daten“ im Sinne dieser AGB sind Eingabe- und Ausgabedaten einschließlich Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Datenverarbeitungsdienstes durch den Kunden oder gemeinsam generiert werden, mit Ausnahme der Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen.
16.2.1. Vor der Bestellung der Datenverarbeitungsdienste stellt der Anbieter dem Kunden klare Informationen zu folgenden Punkten zur Verfügung:
16.2.2. Das Online-Register des Anbieters mit Datenstrukturen und -formaten, relevanten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen für Daten ist auf der Website des Anbieters verfügbar.
16.3.1. Die Parteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan“), der insbesondere Folgendes enthält:
16.3.2. Auf Wunsch des Kunden muss der Anbieter dem vom Kunden benannten Personal (oder anderen vom Kunden autorisierten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Verfahren zur Verfügung stellen.
16.3.3. Auf Wunsch des Kunden verpflichtet sich der Anbieter, entweder einen Test zu organisieren oder den Kunden bei seinen Tests zu unterstützen, um zu überprüfen, ob der Plan in der Praxis für exportierbare Daten und digitale Assets funktioniert. Wenn während des Tests Probleme auftreten, werden die Parteien die Ursachen in gutem Glauben analysieren und auf Lösungen hinwirken.
16.3.4. Der Anbieter und der Kunde verpflichten sich, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und zumindest auf Wunsch des Kunden zu prüfen, ob Änderungen erforderlich sind.
16.4.1. Der Kunde muss dem Anbieter unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten eine Wechselmitteilung zukommen lassen, aus der hervorgeht, dass er den Wechsel einleitet. Wenn der Kunde nur bestimmte Dienste, Daten oder digitale Vermögenswerte übertragen möchte, muss er dies in der Mitteilung angeben.
16.4.2. In der Wechselmitteilung hat der Kunde mitzuteilen, ob er beabsichtigt:
16.4.3. Der Anbieter wird dem Kunden den Erhalt der Wechselmitteilung spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen auf dem gleichen Kommunikationsweg bestätigen, den der Kunde verwendet hat.
16.5.1. Die Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ablauf der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
16.5.2. Wenn der Anbieter die vereinbarte Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
Der Kunde hat den Erhalt dieser Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform zu bestätigen.
16.5.3. Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet, jedoch nicht länger als drei (3) Monate. Bei komplexen Migrationen können die Parteien einvernehmlich eine längere Frist vereinbaren, höchstens jedoch zwölf (12) Monate. Der Kunde muss den Anbieter bis zum Ende der ursprünglichen Übergangsfrist schriftlich oder in Textform über seine Absicht informieren und die alternative Übergangsfrist angeben. Der Anbieter wird den Erhalt einer solchen Verlängerungsmitteilung innerhalb von drei (3) Werktagen schriftlich oder in Textform bestätigen.
Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden und vom Kunden beauftragte Dritte ab Beginn und während der gesamten Dauer des Wechselprozesses in angemessener Weise zu unterstützen, damit der Kunde innerhalb der vereinbarten Übergangsfrist wechseln kann. Zu diesem Zweck muss der Anbieter insbesondere:
16.7.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um einen effektiven Wechsel zu erreichen. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Import und die Implementierung von Daten und digitalen Vermögensgütern in seine eigenen Systeme oder in die Systeme des Zielanbieters.
16.7.2. Der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte, einschließlich des Zielanbieters, verpflichten sich, die geistigen Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse an den vom Anbieter im Wechselprozess bereitgestellten Materialien zu achten. Der Kunde verpflichtet sich ferner, Dritten oder dem Zielanbieter nur insoweit Zugang zu diesen Materialien zu gewähren und gegebenenfalls Unterlizenzen für deren Nutzung zu erteilen, als dies für die Durchführung des Wechselprozesses bis zum Ende der vereinbarten Übergangsfrist, einschließlich der alternativen Übergangsfrist, erforderlich ist, und dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die vom Anbieter gewährten Rechte am geistigen Eigentum zu achten.
16.8.1. Der Kunde kann seine Daten während der vereinbarten Frist für den Datenabruf abrufen oder löschen. Die Frist für den Datenabruf beträgt 30 Kalendertage und beginnt nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist. Die Parteien können eine längere Frist vereinbaren, wenn dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen geboten ist.
16.8.2. Nach Ablauf der vereinbarten Frist für den Abruf und bei erfolgreichem Abschluss des Wechselprozesses verpflichtet sich der Anbieter, alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu löschen, die vom Kunden generiert wurden oder die in direktem Zusammenhang mit dem Kunden stehen, und dem Kunden zu bestätigen, dass er dies getan hat. Dies gilt nicht für exportierbare Daten, die der Anbieter nach zwingendem EU-Recht oder dem Recht der EU-Mitgliedstaaten aufbewahren muss, sofern der Anbieter dem Kunden mitteilt, welche exportierbaren Daten er wie lange und aus welchen Gründen aufbewahrt.
Die vom Kunden für den Wechsel zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsübersicht auf der Website des Anbieters.
16.10.1. Sobald der Kunde dem Anbieter mitteilt, dass der Wechselprozess erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich über die Beendigung des Vertrages informieren. Teilt der Kunde dem Anbieter den erfolgreichen Wechsel oder das Fehlen eines solchen nicht mit, obwohl der Anbieter berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Wechsel durch den Kunden erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Anbieter vom Kunden eine Bestätigung darüber fordern, dass der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde. Bestätigt der Kunde den erfolgreichen Wechsel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dieser Aufforderung, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war, und der Vertrag wird nicht gekündigt, sondern zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
16.10.2. Wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen möchte, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden am Ende der vereinbarten Kündigungsfrist über die Beendigung des Vertrags zu informieren.
16.11.1. Der Vertrag gilt als zwischen den Parteien beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
16.11.2. Wenn der Vertrag oder die AGB des Anbieters Klauseln über die Beendigung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder damit zusammenhängender Fälle enthält/enthalten, wie z.B. die folgenden:
werden die Vereinbarung zusammen mit den vereinbarten Dienstleistungen und Funktionen nicht beendet oder laufen aus, bevor eines der Ereignisse gemäß vorstehender Ziffer eindeutig eingetreten ist. Dies hat keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gegen die andere Partei zustehen.
Der Kunde kann mit dem Anbieter Erfolgskriterien für den Wechsel sowie Meilensteine für den Wechsel vereinbaren und den Stand ihrer Erreichung während des Wechselprozesses melden. In jedem Fall muss der Kunde den Anbieter über den erfolgreichen Wechsel informieren.
16.11.3. Wenn der Wechselprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, müssen die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um den Wechselprozess zu verbessern und einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen, eine rechtzeitige Datenübertragung zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten. Dabei hat der Anbieter den Kunden auf dessen Wunsch bei der Ermittlung der Gründe für den erfolglosen Wechsel zu unterstützen und ihm mitzuteilen, wie die festgestellten Hindernisse beseitigt oder umgangen werden können.
16.11.4. Der Wechselprozess gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn:
16.11.5. Wenn der Kunde am Ende der Übergangsfrist beschließt, nicht alle seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte am Ende der vereinbarten Datenabruffrist zu löschen und sicherstellen möchte, dass sie für eine bestimmte zusätzliche Zeit mit eingeschränkter Funktionalität zur Verfügung stehen, oder wenn der Kunde und der Anbieter vereinbart haben, den Vertrag ohne die Erbringung bestimmter Dienste aufrechtzuerhalten, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich anordnet, kann dies erst erfolgen, nachdem:
Wenn die alternative Datenabruffrist und andere Bedingungen für den Dienst während dieser Zeit vom Anbieter vorgeschlagen werden, darf der Vertrag nicht beendet werden oder auslaufen, bevor der Kunde nach eigenem Ermessen die Löschung akzeptiert und eindeutig bestätigt hat, dass der Vertrag beendet ist.
16.11.6. Das Recht der Vertragsparteien, die Vertragsbeziehung bei einem unbefristeten Vertrag durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, bleibt unberührt, sofern der Kündigungsgrund weder in einem Anbieterwechsel noch – aufseiten des Kunden – in einer Absicht zur Löschung von Daten liegt.
16.11.7. Wenn der Vertrag ausdrücklich für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum erreicht wird, bevor der Wechselprozess abgeschlossen ist, und der Kunde nicht die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte beantragt hat,
17.1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
17.2. Sofern und soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO spätestens mit dem Abschluss des Hauptvertrags abzuschließen. Die Leistungserbringung durch den Anbieter im Hinblick auf personenbezogene Daten beginnt erst nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gehen im Anwendungsbereich der Auftragsverarbeitung den übrigen vertraglichen Bestimmungen vor. Der Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Anbieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Die Parteien arbeiten bei Anfragen oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden zusammen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen.
17.3. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), von denen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Anbieter gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist.
Wird die Leistungserbringung des Anbieters infolge höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Krieg, Streik, Blockaden, Embargo, über sechs (6) Wochen andauernder und von dem Anbieter nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf, flächendeckende und von keinem Anbieter zu vertretende Störungen der Internet-Infrastruktur) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen. Die bereits gezahlte Vergütung für nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, soweit sie auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit der Anbieter die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
19.1. Die Abtretung von Rechten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
19.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 09.12.2025
© 2026 extainia UG (haftungsbeschränkt)